Den folgenden Brief werde ich heute Nachmittag unterschrieben an Dr. Norbert Plandor faxen:
Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
An Rechtsanwalt Dr. Norbert Plandor
06. November 2009
Lieber Norbert!
Zunächst zu den beiden Gehörsrügen, die nach Angaben Deiner Kanzlei fristgerecht am 03. November an das zuständige OLG Hamm gefaxt worden sind:
- Betreffend verworfener Ablehnung des Dr. Lasar als Gutachter und verworfener Ablehnung, ein Aktengutachten zu erstellen.
Die Argumente sind umfassend vorgetragen, in meinem Antrag betreffend Dr. Lasar bin ich auch darauf eingegangen, dass er bereits bei der Erstellung des ersten „Gutachtens“ mit Methoden gearbeitet hat, die den vom BGH festgesetzten Standards widersprechen: Seine „Diagnosen“ sind nicht nachvollziehbar begründet, sondern lediglich in den Raum gestellt.
Weiterhin hat er es nicht erörtert, dass ihm Beweismittel für an mir ausgeübten Terror und für an mir ausgeübter Justizwillkür vorlagen, während er mir im Gespräch im Beisein meines Sohne zugeben musste, dass die geschilderten Dinge jeden nervlich schwer anschlagen müssten.
Ich weiß, dass die Justiz es nicht gern hat, dass diese Dinge vorgetragen werden, doch eine Ausrichtung daran, was die Justiz gern hat, wird mich mit Sicherheit und mit Sicherheit zu Unrecht in die Psychiatrie bringen, woran zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zu zweifeln ist. Ich erwarte von Dir keineswegs, dass Du Richter in dem Stile angehst, wie Claus Plantiko es getan hat und was Nahrung gab, ihm rechtswidrig die Zulassung zu entziehen. Aber sachlicher Vortrag von Tatsachen zu meinem Gunsten ist die Pflicht meiner Verteidigung, die ihr auch niemand zum Vorwurf machen darf.
- Betreffend verworfener Ablehnung diverser OLG-Hamm Richter ist
Festzustellen, dass die vorgetragenen Gründe unanfechtbare Ablehnungsgründe sind: In einem Beschluss wurde u.a. ein Befangenantrag gegen die Pflichtverteidigerin Henriette Lyndian verworfen, obwohl schriftlich bewiesen vorgetragen war, dass sie mich mehrfach in wesentlichen Punkten belogen hatte und meinen Sachvortrag ohne Angabe von Gründe völlig ignoriert hatte, so dass von einem Vertrauensverhältnis objektiv keine Rede mehr sein konnte. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidigung wird nach uneingeschränkt herrschender Meinung aber notwendige Bedingung einer funktionsfähigen Verteidigung angesehen. Weiterhin war in dem selben Beschluss als Beschluss erklärt, das OLG Hamm werde Eingaben von mir nicht mehr bearbeiten. Dafür gab es weder eine Rechtsgrundlage, noch wurde eine sachliche Begründung geboten. Das war Rechtsbeugung zum meinen Lasten, so schnitt man mir die Beschwerdeinstanz komplett ab, war zugleich eine klare Verletzung des internationalen Menschenrechts auf Selbstverteidigung in Strafsachen.
Im anderen Beschluss hatte man dem Verein Curare e.V. Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt, für die Wahrnehmung meiner Interessen reiche es, wenn Rechtsanwältin Lyndian Akteneinsicht habe. Auch den Richtern war nachweislich vorgetragen, dass Lyndian mir ein wichtiges Schriftstück der Akte trotz mehrfacher Aufforderung über Wochen vorenthalten und im Übrigen auch gegenüber dem Gericht zumindest zu meiner Kenntnisnahme nicht darauf eingegangen war, ferner mich mehrmals belogen hatte. Lieber Norbert, auch Juristen können das nicht treffend begründet anders sehen: Ledigliche Akteneinsicht durch eine Anwältin, die den Mandanten belügt und ihm wichtige Aktenteile vorenthält, kann unzweifelhaft nicht als hinreichend im Sinne seiner Verteidigung eingeordnet werden.
Es ist kaum noch denkbar, dass die Versuche der meinerseits abgelehnten OLG-Richter, meine Verteidigung auszuschließen, massiver hätten sein können. Kein gesunder Menschenverstand könnte diese Richter noch als unbefangen in meiner Sache ansehen.
- Logisch folgend aus Punkten 1. und 2. ergibt sich eindeutig die sachliche Notwendigkeit, die Richter, die die Beschlüsse Verwerfung der Ablehnung Lasar und Aktengutachten und Verwerfung des Besorgnisantrages fassten, ebenfalls wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, worum ich Dich sehr herzlich bitte. Die Begründung der Gehörsrügen, der notwendigen Verfassungs-
beschwerden und der neu zu stellenden Befangenheitsanträge können offensichtlich weitgehend den selben Inhalt haben, so dass die Arbeitslast sich im Hinblick auf die klaren und nachweislichen Rechtsverstöße in Grenzen halten dürfte.
Lieber Norbert, über diese Dinge hinaus ist festzustellen, dass Dr. Lasar ein Aktengutachten vorzulegen droht, da dies durch Unrechtsbeschlüsse in Auftrag gegeben und abgesegnet ist, ist ferner festzustellen, dass die bisherigen Vorgehensweisen von Landgericht Dortmund und OLG Hamm eindeutig belegen, dass man eher versuchter justizieller Hinrichtung meiner Person, denn von einem fairen Verfahren ausgehen kann. Mithin wäre ein Antrag auf Einstellung oder zumindest auf Verlagerung in einen anderen OLG-Bezirk sachlich angebracht, der sich zweifellos begründen ließe, dazu werde ich binnen kurzer Frist eine Stichpunktliste anfertigen und Dir zufaxen, obwohl Dir die Punkte zumindest weit überwiegend klar sein müssen.
Weiterhin ist festzustellen, dass es bisher, weder von Dir noch von von der Pflichtverteidigerin Lyndian, auch nur einen einzigen anwaltlichen Schriftssatz in der Akte gibt, der erkennbar dubiose bis falsche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft angreift. Das bedeutet schlichtweg, dass Dr. Lasar bei der Erstellung seines Gutachtens falsche Vorwürfe zum Maßstab meiner Beurteilung machen wird.
Diesem zu befürchtenden Vorgehen sollte, nachdem seit Erföffnung des Verfahrens von anwaltlicher Seite unternommen wurde, falschen und erkennbar unsinnig interpretierten Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten, sicherlich allmählich geschehen, um dem Lasar den faulen Wind aus den Segeln zu nehmen.
Von besonderer Wichtigkeit scheinen mir da die Tatvorwürfe der Staatsschutz Polizei Dortmund laut zweiter Anklageschrift zu sein: Ich hatte weder versucht, mich aus dem Fenster zu stürzen, noch, der Polizistin ein Leid anzutun. Der Sachverhalt ist Dir mehrfach schriftlich und mündlich erklärt, und tatsächlich könnten die Anschuldigungen der Staatsschutz Polizei Dortmund nicht damit in Einklang gebracht werden, dass man am 04.12.2007 zunächst mindestens eine halbe Stunde brauchte, um eine Abteilung in den LWL-Kliniken zu finden, die überhaupt bereit war, mich aufzunehmen, noch damit, dass ich am 05.12. 2007 entlassen wurde, weil man keine (!) Anhaltspunkte für Selbst- oder Fremdgefährdung ausmachen konnte.
Bereits der Umstand, dass der angeblich so schwere und gefährliche Angriff auf die Polizistin erst Monate (!) nach dem 04.12. 2007 erhoben wurde, anstatt ihn den Ärzten bei der Aufnahme in die LWL-Klinik mitzuteilen, lässt diesen Vorwurf, auch wenn ein halbes Dutzend Polizisten zu seiner „Bezeugung“ bereit stehen, in einem äußerst dubiosen Licht erscheinen. Man kann sich sicherlich auch nicht auf die Position zurückziehen, die Polizisten hätten einem solchen Vorfall am 04.12. 2007 einfach keine hinreichende Bedeutung beigemessen: Erstens hätte ein solcher Vorfall ihnen die Einweisung viel leichter gemacht, zweitens war die angeblich angegriffene Polizistin aufgrund des wahren Sachverhalts nachweislich besorgt, ich hätte sie womöglich mit HIV infiziert, was aus den Akten ja auch hervorgeht. Wenn eine Polizistin fürchtet, mit HIV infiziert worden zu sein, so ordnet sie dem zugrundeliegenden Vorfall sicherlich Bedeutung bei, das kann wohl niemand bezweifeln.
Ich halte es für dringend geboten, dass Beweisanträge in diesem Zusammenhang gestellt werden und der von der StA und der Staatsschutz Polizei Dortmund behauptete Sachverhalt insofern als falsch erklärt wird.
Weiterhin halte ich es für notwendig,die Umstände, die mich dazu brachten, in einigen Äußerungen womöglich etwas zu weit zu gehen, ebenfalls zum Gegenstand des Verfahrens zu machen: Internetterror, Behördenterror und Justizwillkür in massivster Form, objektiv dazu geeignet, mich dazu zu bringen, „auszurasten“. Auch zu diesen Punkten habe ich Dir gegenüber mehrfach schriftlich vorgetragen, es hat bisher keinerlei Eingang in Dein handeln für mich gefunden. Dabei musste sogar Dr. Lasar im Gespräch mir gegenüber zugeben, dass solche Dinge jeden zum Ausrasten bringen könnten,
dass es nur eine Frage der Dosis sei.
Lieber Norbert, als wir uns in diesem Jahr sahen, umarmten wir uns zum Abschied, Du versprachest mir dabei: „Winnie, ich stehe auf Deiner Seite!“
Mit herzlichen Grüßen
Winfried Sobottka, United Anarchists
[…] https://anarchistenboulevard.wordpress.com/2009/11/06/winfried-sobottka-an-rechtsanwalt-dr-norbert-pl… […]