utahbeach

Posts Tagged ‘Mord durch Polizisten’

„Die Polizei darf alles!“

In Uncategorized on Dezember 30, 2009 at 7:32 pm

Ich möchte zunächst voranschicken, dass es niemanden (!) gibt, der gegen Pfefferspray immun wäre. Tränengas aus der Sprühflasche kann versagen, Pfefferspray nicht: Man kann den Strahl mit dem aus einer Wasserpistole vergleichen, wird das Gesicht irgendwie getroffen, dann ist der Angegriffene zunächst kampfunfähig – wegen der extrem starken Reizwirkung auf Augen- und Nasenschleimhäute. Insofern ist es für mich unvorstellbar, weshalb in vorliegendem Falle trainierte Polizisten mit Pfefferspray nicht zum Ziel gekommen sein sollen: Pfefferspray ist eine Distanzwaffe, die auf 5 Meter Entfernung sicher eingesetzt werden kann.

Folgenden Text erhielt ich als Email:

Aufgrund des Vorfalls, dass ein 38jähriger Mann gestern in Hamburg in seiner eigenen Wohnung von der Polizei erschossen wurde, sei neben den Pressemeldungen auf eine telefonische Nachfrage bei der Polizei verwiesen, ob und wie man sich gegen diese schützen könne. 
( siehe Mail-Ende )
Beste Grüße,
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mit Kommentar-Möglichkeit
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Polizei erschießt psychisch kranken Randalierer [27]

Hamburg (dpa) – In Hamburg hat die Polizei einen psychisch kranken Mann erschossen, der in seiner Wohnung randaliert hatte. Der 38- Jährige war mit einem Messer auf die Beamten losgegangen, als sie die Tür eintraten.

Ein Polizist gab drei Schüsse ab, die den Oberkörper und einen Arm des Mannes trafen. Die Mutter des Mannes soll die Polizei Medienberichten zufolge darüber informiert haben, dass ihr Sohn psychisch krank sei. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, weil er lautstark randalierte.
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27 | 12 | 2009

Notwehr

Polizei erschießt Randalierer

Hamburg –  

Ein 38-jähriger Mann ist am Samstag in Hamburg von einem Polizisten erschossen worden. Das teilte die Polizei am Sonntag in der Hansestadt mit. Er war zuvor mit einem Messer auf die Beamten losgegangen.
Eine Streifenwagenbesatzung war von Nachbarn zu der Wohnung des Mannes gerufen worden. Der Mann hatte lautstark randaliert. Er brüllte und schlug um sich und zertrümmerte Möbel.
Weil der Mann die Wohnungstür verbarrikadiert hatte, traten die Polizisten die Tür ein und wurden sofort angegriffen. Der Einsatz von Pfefferspray durch die Beamten wirkungslos geblieben. Der Mann wurde von zwei Kugeln im Oberkörper und von einem Projektil im Arm getroffen. Obwohl Rettungskräfte bereits am Einsatzort waren, konnten sie dem Mann nicht mehr helfen.
Nach Polizeiangaben handelte der Beamte in Notwehr. Unklar ist dem Sender zufolge noch, warum sich die Polizisten nicht zurückzogen, nachdem sie vergeblich versucht hatten, den Mann mit Pfefferspray zu bändigen. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.

Es sei bekannt gewesen, dass der Mann psychisch krank gewesen sei. Der 38-Jährige soll sich bereits seit Jahren in Behandlung befunden und einen Vormund gehabt haben. Auch der herbeigerufenen Mutter des Mannes sei es nicht gelungen, ihren Sohn zu beruhigen.
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http://www.ksta.de/html/artikel/1261581629983.shtml

Nach Messerattacke

Polizei erschießt Randalierer

Erstellt 27.12.09, 12:01h

In Hamburg hat die Polizei einen psychisch kranken Mann erschossen, der zuvor in seiner Wohnung randaliert hatte. Der 38-Jährige war mit einem Messer auf die Beamten losgegangen, als sie die Tür eintraten.

In Hamburg hat ein Polizist einen psychisch kranken Mann in seiner Wohnung erschossen. (Symbolbild: ddp)

HAMBURG – Ein Polizist hat am Samstag in Hamburg offenbar in Notwehr einen 38 Jahre alten Mann erschossen. Der psychisch kranke Mann habe mehrere Beamte mit einem Küchenmesser angegriffen, bestätigte ein Polizeisprecher am Sonntag entsprechende Medienberichte. Zuvor war selbst der Einsatz von Pfefferspray durch die Beamten wirkungslos geblieben.

Nachbarn des Mannes hatten am Samstagnachmittag die Polizei alarmiert, weil der 38-Jährige in seiner Wohnung im Hamburger Stadtteil Ohlsdorf Möbel zertrümmert, gebrüllt und um sich geschlagen hatte, wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete. Es sei bekannt gewesen, dass der Mann psychisch krank gewesen sei. Der 38-Jährige soll sich bereits seit Jahren in Behandlung befunden und einen Vormund gehabt haben. Auch der herbeigerufenen Mutter des Mannes sei es nicht gelungen, ihren Sohn zu beruhigen.
Als der Mann weder auf das Klingeln noch auf das Klopfen der Polizisten reagierte, forderten sie Unterstützung und einen Rettungswagen an. Mit dem Schlüssel der Mutter ließ sich die Wohnungstür nicht öffnen, da sie von innen blockiert war. Daraufhin traten die Polizisten die Tür ein.
Im Flur sei dann der 38-Jährige mit einem Küchenmesser in der Hand auf die Beamten losgegangen, berichtete Polizeisprecherin Ulrike Sweden dem Sender NDR 90,3. Als Pfefferspray keine Wirkung zeigte, habe einer der Polizisten seine Dienstwaffe gezogen und dreimal auf den Angreifer gefeuert. Der Mann wurde von zwei Kugeln im Oberkörper und von einem Projektil im Arm getroffen. Obwohl Rettungskräfte bereits am Einsatzort waren, konnten sie dem Mann nicht mehr helfen.

Nach Polizeiangaben handelte der Beamte in Notwehr. Unklar ist dem Sender zufolge noch, warum sich die Polizisten nicht zurückzogen, nachdem sie vergeblich versucht hatten, den Mann mit Pfefferspray zu bändigen. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.(ddp)
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Bei Nachfrage auf einem Polizeirevier ergaben sich u.a. sinngemäß etwa folgende Gesprächssequenzen:
Übrigens: Sehr kompetente Reaktionen bzw. Antworten des Polizeibeamten.
(Allein die Fragen hätten wohl teilweise gezielter gestellt werden sollen.)

Auf Nachfrage bei einem Polizeirevier, es gäbe ja die Unvervetzlichkeit der Wohnung,
ob sich die Polizei sich im aktuellen Fall des in seiner Wohnung getöteten 38jährigen Mannes nicht hätte zurückziehen müssen, hieß es:

„Nein, hätte nicht.“
Wenn es irgendwo Trouble in der Wohnung gäbe, sei die Polizei verpflichtet, einzuschreiten.
Würde die Tür geöffnet und sie würden angegriffen, dürften sie  alles  machen,
was ihnen helfe, zu schützen.
Es ginge immer nach der Niedrigkeit des Mittels und wenn die niedrigsten Mittel keinen Erfolg versprächen, müsse man zum nächst Höheren greifen.

Wenn der Bürger die Polizei zu Hilfe rufe, weil irgendetwas ist, und die Polizei würde im ersten Moment damit nicht fertig, dann könne es nicht sein, dass sich die Polizei zurückziehe und sage,

„dann machen Sie Ihren Kram selber, sondern: Dann helfen wir auch !“
Sie versuchten ja schließlich auch immer, dass niemand geschädigt würde.

?  „Wie schütze ich mich in meiner eigenen Wohnung vor der Polizei ?“

Polizist: „Überhaupt nicht.“

? „Den Paragraph 13 GG gibt es praktisch nicht !?“

P: Grundsätzlich gäbe es die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wenn jedoch von einer Wohnung eine Störung ausginge, die die Freiheit anderer Bürger beeinträchtige,
z.B. nachts eine laute Party, und daraufhin die Polizei gerufen würde, müsse diese auch einschreiten.
Erst würde geklingelt. Wenn nicht geöffnet würde, gäbe es nach einem Polizeisystem eine bestimmte Reihenfolge,

 u.a. würde, wenn nicht geöffnet würde, angedroht werden, dass die Polizei öffne, um dann so für Ruhe zu sorgen.

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? Wenn ( bestimmte ) Polizeibeamte in die Wohnung kommen, hat man das Recht, die Polizei zu rufen ?

Nein, das funktioniere nicht.
Die Polizisten schritten ein, und dagegen könne man sich dann nachher beschweren.
Wenn man glaubte, Polizisten gingen aus persönlichen Gründen gegen einen vor, so gäbe es ja die Möglichkeit, sich an den Polizeipräsidenten zu wenden.
In dem Moment, wo die Polizisten ( bei einem Einsatz ) hoheitlich tätig seien, habe man keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Wenn die Maßnahmen der Kollegen nicht angebracht gewesen seien, könne man nachher dagegen vorgehen, sich beschweren.
Sollte man zu Schaden kommen,
schalte sich  sofort  die Kriminalpolizei ein und ermittle auch gegen die Polizeibeamten.

Polizist: „Der Staat hat einen Schutz.“

? „Der Bürger aber doch hoffentlich auch.“

Polizist: „Der Staat ist der Bürger.“

Der Schutz würde durch die Polizei ausgeübt.

Auf Hinweis, dass allein aufgrund vorliegender Gerichtsbeschlüsse gehandelt würde
( darüber, wie einfach es für ein Amt ist, diese zu erhalten, muss ich an dieser Stelle nichts sagen),
erklärte der Polizist:

Unser Rechtssystem funktioniere folgendermaßen:
Die Judikative, die Exekutive und die Legislative arbeiteten absolut unabhängig.
Und die Judikative ist  absolut  unabhängig.
Und wenn diese sagte, die Polizei habe etwas zu machen, dann muss die Exekutive, also die Polizei, das tun, da gäbe es   kein   Wenn und Aber.“

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? Ab wann wird in Körperteile geschossen, aufgrund deren Schussverletzungen man sterben kann ?

P: In dem Moment, in dem die Polizei z.B. wie hier mit einem Messer angegriffen wird,
gäbe es manchmal keine Alternative.
Wenn man angegriffen würde, dann würde so lange geschossen, bis der Angriff abgewehrt ist,
um das eigene Leben zu schützen.

Im Kino sehe dies einfach aus: Schuss auf die Beine, etc.
In der Realität bliebe manchmal diese Alternative – z.B. bei einem akuten Angriff – nicht.

Er räumte ein, dass Polizeibeamte auch nur Menschen seien, und wenn diese sich nachweislich fehlverhielten, wanderten sie spätestens in einem Fall wie diesem in den Knast.

Im übrigen verwies er darauf, dass ja nächste Woche noch einiges über diesen Fall in der Presse zu lesen sei….