Ich möchte zunächst voranschicken, dass es niemanden (!) gibt, der gegen Pfefferspray immun wäre. Tränengas aus der Sprühflasche kann versagen, Pfefferspray nicht: Man kann den Strahl mit dem aus einer Wasserpistole vergleichen, wird das Gesicht irgendwie getroffen, dann ist der Angegriffene zunächst kampfunfähig – wegen der extrem starken Reizwirkung auf Augen- und Nasenschleimhäute. Insofern ist es für mich unvorstellbar, weshalb in vorliegendem Falle trainierte Polizisten mit Pfefferspray nicht zum Ziel gekommen sein sollen: Pfefferspray ist eine Distanzwaffe, die auf 5 Meter Entfernung sicher eingesetzt werden kann.
Folgenden Text erhielt ich als Email:
Beste Grüße,
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mit Kommentar-Möglichkeit
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Polizei erschießt psychisch kranken Randalierer

Hamburg (dpa) – In Hamburg hat die Polizei einen psychisch kranken Mann erschossen, der in seiner Wohnung randaliert hatte. Der 38- Jährige war mit einem Messer auf die Beamten losgegangen, als sie die Tür eintraten.
Notwehr
Polizei erschießt Randalierer
Hamburg –
Nach Polizeiangaben handelte der Beamte in Notwehr. Unklar ist dem Sender zufolge noch, warum sich die Polizisten nicht zurückzogen, nachdem sie vergeblich versucht hatten, den Mann mit Pfefferspray zu bändigen. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.
Es sei bekannt gewesen, dass der Mann psychisch krank gewesen sei. Der 38-Jährige soll sich bereits seit Jahren in Behandlung befunden und einen Vormund gehabt haben. Auch der herbeigerufenen Mutter des Mannes sei es nicht gelungen, ihren Sohn zu beruhigen.
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http://www.ksta.de/html/artikel/1261581629983.shtml
Nach Messerattacke
Polizei erschießt Randalierer
In Hamburg hat die Polizei einen psychisch kranken Mann erschossen, der zuvor in seiner Wohnung randaliert hatte. Der 38-Jährige war mit einem Messer auf die Beamten losgegangen, als sie die Tür eintraten.
HAMBURG – Ein Polizist hat am Samstag in Hamburg offenbar in Notwehr einen 38 Jahre alten Mann erschossen. Der psychisch kranke Mann habe mehrere Beamte mit einem Küchenmesser angegriffen, bestätigte ein Polizeisprecher am Sonntag entsprechende Medienberichte. Zuvor war selbst der Einsatz von Pfefferspray durch die Beamten wirkungslos geblieben.
Nach Polizeiangaben handelte der Beamte in Notwehr. Unklar ist dem Sender zufolge noch, warum sich die Polizisten nicht zurückzogen, nachdem sie vergeblich versucht hatten, den Mann mit Pfefferspray zu bändigen. Die Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.(ddp)
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Bei Nachfrage auf einem Polizeirevier ergaben sich u.a. sinngemäß etwa folgende Gesprächssequenzen:
Übrigens: Sehr kompetente Reaktionen bzw. Antworten des Polizeibeamten.
(Allein die Fragen hätten wohl teilweise gezielter gestellt werden sollen.)
Auf Nachfrage bei einem Polizeirevier, es gäbe ja die Unvervetzlichkeit der Wohnung,
ob sich die Polizei sich im aktuellen Fall des in seiner Wohnung getöteten 38jährigen Mannes nicht hätte zurückziehen müssen, hieß es:
„Nein, hätte nicht.“
Wenn es irgendwo Trouble in der Wohnung gäbe, sei die Polizei verpflichtet, einzuschreiten.
Würde die Tür geöffnet und sie würden angegriffen, dürften sie alles machen,
was ihnen helfe, zu schützen.
Es ginge immer nach der Niedrigkeit des Mittels und wenn die niedrigsten Mittel keinen Erfolg versprächen, müsse man zum nächst Höheren greifen.
Wenn der Bürger die Polizei zu Hilfe rufe, weil irgendetwas ist, und die Polizei würde im ersten Moment damit nicht fertig, dann könne es nicht sein, dass sich die Polizei zurückziehe und sage,
„dann machen Sie Ihren Kram selber, sondern: Dann helfen wir auch !“
Sie versuchten ja schließlich auch immer, dass niemand geschädigt würde.
? „Wie schütze ich mich in meiner eigenen Wohnung vor der Polizei ?“
Polizist: „Überhaupt nicht.“
? „Den Paragraph 13 GG gibt es praktisch nicht !?“
P: Grundsätzlich gäbe es die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wenn jedoch von einer Wohnung eine Störung ausginge, die die Freiheit anderer Bürger beeinträchtige,
z.B. nachts eine laute Party, und daraufhin die Polizei gerufen würde, müsse diese auch einschreiten.
Erst würde geklingelt. Wenn nicht geöffnet würde, gäbe es nach einem Polizeisystem eine bestimmte Reihenfolge,
u.a. würde, wenn nicht geöffnet würde, angedroht werden, dass die Polizei öffne, um dann so für Ruhe zu sorgen.
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? Wenn ( bestimmte ) Polizeibeamte in die Wohnung kommen, hat man das Recht, die Polizei zu rufen ?
Nein, das funktioniere nicht.
Die Polizisten schritten ein, und dagegen könne man sich dann nachher beschweren.
Wenn man glaubte, Polizisten gingen aus persönlichen Gründen gegen einen vor, so gäbe es ja die Möglichkeit, sich an den Polizeipräsidenten zu wenden.
In dem Moment, wo die Polizisten ( bei einem Einsatz ) hoheitlich tätig seien, habe man keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Wenn die Maßnahmen der Kollegen nicht angebracht gewesen seien, könne man nachher dagegen vorgehen, sich beschweren.
Sollte man zu Schaden kommen,
schalte sich sofort die Kriminalpolizei ein und ermittle auch gegen die Polizeibeamten.
Polizist: „Der Staat hat einen Schutz.“
? „Der Bürger aber doch hoffentlich auch.“
Polizist: „Der Staat ist der Bürger.“
Der Schutz würde durch die Polizei ausgeübt.
Auf Hinweis, dass allein aufgrund vorliegender Gerichtsbeschlüsse gehandelt würde
( darüber, wie einfach es für ein Amt ist, diese zu erhalten, muss ich an dieser Stelle nichts sagen),
erklärte der Polizist:
Unser Rechtssystem funktioniere folgendermaßen:
Die Judikative, die Exekutive und die Legislative arbeiteten absolut unabhängig.
Und die Judikative ist absolut unabhängig.
Und wenn diese sagte, die Polizei habe etwas zu machen, dann muss die Exekutive, also die Polizei, das tun, da gäbe es kein Wenn und Aber.“
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? Ab wann wird in Körperteile geschossen, aufgrund deren Schussverletzungen man sterben kann ?
P: In dem Moment, in dem die Polizei z.B. wie hier mit einem Messer angegriffen wird,
gäbe es manchmal keine Alternative.
Wenn man angegriffen würde, dann würde so lange geschossen, bis der Angriff abgewehrt ist,
um das eigene Leben zu schützen.
Im Kino sehe dies einfach aus: Schuss auf die Beine, etc.
In der Realität bliebe manchmal diese Alternative – z.B. bei einem akuten Angriff – nicht.
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Er räumte ein, dass Polizeibeamte auch nur Menschen seien, und wenn diese sich nachweislich fehlverhielten, wanderten sie spätestens in einem Fall wie diesem in den Knast.
Im übrigen verwies er darauf, dass ja nächste Woche noch einiges über diesen Fall in der Presse zu lesen sei….