Hallo, Leute!
Ich habe heute ein recht langes Telefonat mit Rechtsanwalt Ulrich Dost geführt, der im Rahmen seiner Verpflichtungen gegenüber seinem verstorbenen Mandanten uneingeschränkt auskunftsbereit war.
Über manches durfte er sich verständlicherweise nicht im Detail äußern, etwa die Betreuungsangelegenheit betreffend, doch manche wichtigen Dinge konnte ich von ihm erfahren, frage mich allerdings in einigen Fällen, warum die Presse sie nicht berichtet habe.
Vor dem Hintergrund der nun neuen Informationen sind einige Richtigstellungen vonnöten, etwa betreffend die Haftbedingungen, denen Matthias ausgesetzt war. Ich habe jetzt leider nicht die Zeit, detailliert auf alles einzugehen, doch das Grundsätzliche vorab:
Von „Folterhaft“ konnte offensichtlich nicht die Rede sein, die Haftbedingungen scheinen denen entsprochen zu haben, die Matthias auch bereits kannte:
http://www.knastblog.de/index.php/2008/04/28/15-tage-u-haft/
Rechtsanwalt Ulrich Dost gab zu verstehen, dass solche Haftbedingungen in Berlin nicht generell üblich seien, doch im Falle von Matthias sei es so gewesen, insofern könne man der JVA Plötzensee keinen Vorwurf machen.
Wer sich ein näheres Bild von Rechtsanwalt Ulrich Dost machen möchte, erfährt sehr viel über ihn und sein Denken wenn er Beiträgen nachgeht, die sich beim Googeln unter:
Varvarin Dost oder Varvarin Ulrich Dost finden lassen.
Auch das lange Telefonat mit Ulrich Dost hat den Eindruck bestätigt, dass Matthias womöglich den besten Anwalt hatte, den er hatte bekommen können, zumindest einen der besten. Diesen Ulrich Dost kann man offenbar empfehlen.
Es ist übrigens Zufall, dass Matthias ihn zum Anwalt erhielt – Ulrich Dost hatte gerade Notdienstbereitschaft, als Matthias verhaftet wurde.
Näheres noch heute.
Gruß
Winfried Sobottka